Hecken schneiden im Straßenbereich

Nicht nur Straßenverkehrsbehörden sondern auch Liegenschaftseigentümer:innen sind für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Pflanzen verschönern zwar das Ortsbild, können aber auch Gefahrensituationen verursachen. Zu hoch wachsende Hecken oder überhängende Äste an Kreuzungen, Einmündungen, Gehsteigen und Radwegen versperren die Sicht auf den Verkehr sowie Verkehrszeichen und Straßenlaternen und beeinträchtigen damit die Verkehrssicherheit. Besonders gefährdet sind Kinder, die dann oft auf die Straße ausweichen müssen. Schneiden Sie deshalb Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen und Wegen rechtzeitig und regelmäßig so weit zurück, dass Fußgänger:innen und andere Verkehrsteilnehmer:innen den Verkehrsraum ohne Gefahr nutzen können. Der Heckenrückschnitt liegt im Verantwortungsbereich der Liegenschaftseigentümer:innen, dient der Verkehrssicherheit und ist auch ein Schutz vor rechtlichen Problemen. Grundstücksbesitzer:innen sind verantwortlich, wenn es entlang der Grundstücksgrenze auf Grund von hereinhängenden Ästen zu Unfällen oder Beschädigungen kommt. Kommen Grundstückseigentümer:innen ihren Pflichten nicht nach, besteht die Möglichkeit, die Pflanzen auf Kosten der Betroffenen beseitigen zu lassen.